Die Investition in eine Photovoltaikanlage ist ein sinnvoller Schritt, um langfristig Energiekosten zu senken. Die anfängliche Finanzierung stellt jedoch häufig eine Hürde dar. Mit der staatlichen Vorfinanzierung wird der Einstieg deutlich erleichtert.
Was bedeutet Vorfinanzierung ?
Bei der Vorfinanzierung stellt der ausführende Handwerksbetrieb den Förderantrag direkt beim Wirtschaftsministerium. Der förderfähige Teil der Klimabonus-Beihilfe wird von der Schlussrechnung abgezogen. Kunden bezahlen damit nur den verbleibenden Eigenanteil, während der Betrieb die Beihilfe spätestens innerhalb von vier Wochen erhält.
Für die Endkundschaft bedeutet dies, dass keine vollständige Vorleistung mehr nötig ist und der administrative Aufwand entfällt. Der Handwerksbetrieb übernimmt die Beantragung.
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Bedingungen für die Vorfinanzierung
Um von der Vorfinanzierung zu profitieren, müssen ein paar Bedingungen beachtet werden. Die Regelung gilt nur für :
- -PV-Anlagen auf Wohngebäuden oder Gebäuden mit mindestens einer Wohneinheit
- Anlagen im Modus Eigenverbrauch (ohne garantierten Einspeisetarif)
- Angebote, die bis spätestens 31.12.2029 unterzeichnet wurden
- Förderanträge, die vor dem 31.12.2031 eingereicht werden
- Rechnungen, deren bereits geleistete Anzahlungen 30 % des Endbetrags einschließlich MwSt. gemäß dem vom Antragsteller unterzeichneten Angebot nicht überschreiten
- Handwerksbetriebe, die im Register der vorfinanzierungsberechtigten Unternehmen eingetragen sind
- PV-Anlagen oder PV-Anlagen in Kombination mit Batteriespeicher.
Wie läuft der Prozess ab ?
- Angebot einholen und unterschreiben : Das Angebot des Handwerksbetriebs muss bis spätestens 31.12.2029 unterzeichnet sein. Gleichzeitig wird das Mandat zur Vorfinanzierung unterzeichnet.
- Anfrage durch den Betrieb : Der registrierte Handwerksbetrieb beantragt die Vorfinanzierung beim Wirtschaftsministerium über myguichet.lu.
- Installation der PV-Anlage : Nach Genehmigung erfolgt die Installation. Die Anlage muss im Eigenverbrauchsmodus betrieben werden.
- Schlussrechnung : Die vorfinanzierte Fördersumme sowie Anzahlungen werden direkt abgezogen. Kunden begleichen nur den Restbetrag.
- Auszahlung und Nachweis : Der Handwerksbetrieb erhält die Beihilfe spätestens vier Wochen nach Einreichen des Antrags. Betrieb und Kunde erhalten eine Bestätigung über die Höhe der Förderung. Mit diesem Dokument können Kunden ggf. weitere kommunale Beihilfen beantragen.
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